BF17 in Radolfzell Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) in Radolfzell

Mit 17 schon Auto fahren: Du machst den ganz normalen Führerschein Klasse B und fährst bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson.

Ausbildung ab16½ Jahren
Fahren ab17 Jahren
Begleitpersonab 30 Jahren
Grundbetrag470 € wie Klasse B
Jugendlicher am Steuer mit Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17

Kurz gesagt

Beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) machst du die normale Ausbildung für Klasse B. Anfangen kannst du mit 16½ Jahren, die Theorieprüfung legst du frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ab. Ab 17 fährst du mit einer eingetragenen Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist. Mit 18 tauschst du die Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein.

Stand: Oktober 2026
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BF17

Wer dich begleiten darf

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B
  • Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Namentlich auf deiner Prüfbescheinigung eingetragen
  • Während der Fahrt höchstens 0,5 Promille und keine Drogen
  • Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen

Preise BF17 (wie Klasse B)

Grundbetrag
470,00 €
Fahrstunde (45 Min.)
75,00 €
Sonderfahrt (45 Min.)
87,00 €
Vorstellung zur Theorieprüfung
75,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
225,00 €
Sonderfahrten Pflicht
12 Fahrten

Stand: Oktober 2026, laut Preisaushang. Gebühren von TÜV und Landratsamt kommen hinzu.

Kosten mit dem Rechner schätzen

Voraussetzungen

Das brauchst du für BF17

  • Ausbildungsbeginn ab 16½ Jahren
  • Einverständnis deiner Eltern zum Antrag
  • Mindestens eine Begleitperson, die die Regeln erfüllt
  • Führerscheinkopien aller Begleitpersonen
  • Biometrisches Passbild und Sehtest, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
Dauer

Wie lange dauert es?

Pflichtteil der Ausbildung

Theorie
14 Doppelstunden · ab 7 Wochen
Sonderfahrten
12 × 45 Min. = 9 Stunden
Fahrstunden
so viele, wie du brauchst
Begleitetes Fahren
vom 17. bis zum 18. Geburtstag

Rechne rückwärts: Die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag möglich. Mit 16½ anzufangen lässt dir genug Zeit für Theorie und Fahrstunden.

Ablauf

So läuft die Ausbildung für BF17

1

Mit 16½ anmelden

Anmeldung bei uns und Antrag beim Landratsamt Konstanz, mit Führerscheinkopien aller Begleiter.

2

Theorie und Fahrstunden

Gleiche Ausbildung wie Klasse B: 14 Doppelstunden Theorie, Fahrstunden und 12 Sonderfahrten.

3

Prüfungen vor dem 17.

Theorie frühestens drei Monate, Praxis frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag.

4

Mit 17 losfahren

Mit Prüfbescheinigung und Ausweis, immer mit einer eingetragenen Begleitperson. Mit 18 umtauschen.

Prüfungen

So laufen die Prüfungen für BF17

Erst die Theorieprüfung am Computer beim TÜV, danach die praktische Prüfung. Zur Prüfung melden wir dich an, sobald du sicher bist.

Theorieprüfung

Fragen
30 aus dem amtlichen Fragenkatalog
Erlaubt
höchstens 10 Fehlerpunkte
Nicht bestanden
auch bei zwei falschen 5-Punkte-Fragen
Frühestens
3 Monate vor dem 17. Geburtstag

Praktische Prüfung

Dauer
55 Minuten
Davon reine Fahrzeit
mindestens 30 Minuten
Grundfahraufgaben
3
Frühestens
1 Monat vor dem 17. Geburtstag

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung bestanden sein. Eine Wiederholung ist in der Regel frühestens nach zwei Wochen möglich.

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 7 sowie §§ 16 bis 18, Stand Oktober 2026.

Tipps

Gut zu wissen für BF17

Begleiter früh klären

Alle Begleitpersonen werden schon beim Antrag mit Führerscheinkopie angegeben. Sprich vorher mit ihnen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.

Antrag nicht online

Den digitalen Führerscheinantrag des Landratsamts Konstanz gibt es für begleitetes Fahren nicht. Du stellst ihn auf Papier, auch über das Bürgerbüro Radolfzell.

Immer dabei

Beim Fahren hast du die Prüfbescheinigung und deinen Ausweis dabei. Ohne eingetragene Begleitperson darfst du nicht fahren.

An den 18. denken

Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach deinem 18. Geburtstag. Tausche sie rechtzeitig gegen den Kartenführerschein.

Häufige Fragen

Fragen zu Begleitetes Fahren BF17

Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an unter 0171 8238550 oder schreib uns per WhatsApp.

Ab wann kann ich mit BF17 anfangen?

Die Ausbildung kannst du mit 16½ Jahren beginnen. Die Theorieprüfung legst du frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ab.

Wer darf beim begleiteten Fahren mitfahren?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie wird namentlich auf deiner Prüfbescheinigung eingetragen.

Darf ich mit 17 allein fahren?

Nein. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die Prüfbescheinigung und deinen Ausweis hast du immer dabei.

Was passiert an meinem 18. Geburtstag?

Ab 18 brauchst du keine Begleitung mehr. Die Prüfbescheinigung gilt noch bis drei Monate nach deinem 18. Geburtstag. In dieser Zeit tauschst du sie beim Landratsamt gegen den Kartenführerschein.

Kann ich den Antrag für BF17 online stellen?

Nein. Beim Landratsamt Konstanz ist der digitale Führerscheinantrag für begleitetes Fahren nicht möglich. Du stellst den Antrag auf Papier beim Landratsamt oder über das Bürgerbüro Radolfzell.

Mit 17 losfahren

Melde dich mit 16½ an, online oder dienstags und donnerstags von 18:00 bis 19:00 Uhr in der Fahrschule. Bring gern deine Begleitperson mit.