Hier finden Sie uns:

Fahrschule Andreas Golubar

Teggingerstraße 2

78315 Radolfzell am Bodensee

 

Telefon: +49 7732 55599

Mobil:    +49 171 8238550

E-Mail:   fahrschulegolubar@

             me.com

Bürozeiten

Anmeldung:

Dienstag und Donnerstag

18.00 Uhr - 19.00 Uhr

 

Unterricht:

Dienstag und Donnerstag

19.00 Uhr - 20.30 Uhr

In unserer Fahrschule bilden wir Sie in folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:

 

Klasse B

 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

 

 

Klasse BE

 

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

 

 

Klasse A

 

 

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

 

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW

    oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

 

 

 

 

Klasse A2

 

 

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Klasse A1

 

 

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Klasse AM

 

 

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder 

 

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

 

 

Dreirädrige Kleinkrafträder 

 

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersit

 

 

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 

 

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz