Hier finden Sie uns:

Fahrschule Andreas Golubar

Teggingerstraße 2

78315 Radolfzell am Bodensee

 

Telefon: +49 7732 55599

Mobil:    +49 171 8238550

E-Mail:   fahrschulegolubar@

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Bürozeiten

Anmeldung:

Dienstag und Donnerstag

18.00 Uhr - 19.00 Uhr

 

Unterricht:

Dienstag und Donnerstag

19.00 Uhr - 20.30 Uhr

In unserer Fahrschule bilden wir Sie in folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:

 

Klasse B

 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Klasse BE

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

 

Mindestalter 18 Jahre bzw 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Klasse A

 

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

 

auch mit Beiwagen.

 

Mindestalter 24 Jahre bzw 20 Jahre bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2

Klasse A2

 

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

 

auch mit Beiwagen.

 

Mindestalter 18 Jahre

Klasse A1

 

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

 

auch mit Beiwagen.

 

Mindestalter 16 Jahre

Klasse AM

 

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen.

 



Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

 



Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

 

Mindestalter 16 Jahre

Klasse L

 

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

 

Mindestalter 16 Jahre