Hier finden Sie uns:

Fahrschule Andreas Golubar

Teggingerstraße 2

78315 Radolfzell am Bodensee

 

Telefon: +49 7732 55599

Mobil:    +49 171 8238550

E-Mail:   fahrschulegolubar@

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Bürozeiten

Anmeldung:

Dienstag und Donnerstag

18.00 Uhr - 19.00 Uhr

 

Unterricht:

Dienstag und Donnerstag

19.00 Uhr - 20.30 Uhr

Antragstellung Landratsamt:

Zum Einreichen des Fahrerlaubnisantrags beim Landratsamt Konstanz benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

- biometrisches Passbild (bei Doppelklasse 2 Passbilder)

- Sehtestbescheinigung ( nicht älter als 2 Jahre)

- Nachweis über Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe Ausbildung"

- bei BF 17 Kopien  des Führerscheins aller Begleiter

- bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis Kopie des eigenen Führerscheins

 

Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht über die geforderte theoretische Mindestausbildung der einzelnen Klassen, sowie über die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt):

Theoretische Mindestausbildung:

   
 
   
    Grundstoff   klassenspezifischer Stoff   Gesamt
             
Klasse A/A2       12       4       16
Klasse A1   12   4   16
Klasse B   12   2   14
Klasse AM   12   2   14
Klasse L   12   2   14
Klasse A+B   12   4+2   18
Mofa   6   -   6

Bei der angegebenen Anzahl der Theoriestunden handelt es sich jeweils um Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis (z.B. Klasse M auf Klasse B) verringert sich die Anzahl des Grundstoffs um 6 Stunden.

Für die Klasse BE gibt es keine theoretische Ausbildung, diese ist bereits in der Klasse B enthalten.

Besondere Ausbildungsfahrten:

Ersterwerb (es wird zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erworben):

  Überland   Autobahn   Nachtfahrt   Gesamt
Klasse A/A2 5         4         3          12
Klasse A1 5   4   3   12
Klasse B 5   4   3   12
Klasse AM -   -   -   -
Klasse L -   -   -   -
Mofa -   -   -   -

Erweiterung (eine bestehende Fahrerlaubnis wird auf eine andere erweitert):

  Überland   Autobahn   Nachtfahrt   Gesamt
               
Klasse B auf Klasse BE 3   1   1   5



Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw A2, ist bei Aufstieg auf die Klasse A2 bzw A keine theoretische und praktische Ausbildung, sondern lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.